Es gibt einige grundlegende Dienste in der Kirche, wie das Amt des Bischofs, Priesters und des Diakons. Diese Ämter garantieren in besonderer Weise die Verbindung mit Christus, der Ursprung, Mitte und Ziel der Kirche ist. Deshalb werden diese Ämter seit ältester Zeit durch Handauflegung und Weihegebet übertragen.
Gut zu wissen
Die Gemeinschaft der Bischöfe steht in der Nachfolge der Apostel. Der Papst, der gleichzeitig Bischof von Rom ist, hat als Nachfolger des heiligen Petrus eine Vorrangstellung unter den Bischöfen: Seine Aufgabe ist es, die gesamte Kirche in der Gemeinschaft untereinander und in der Gemeinschaft mit Christus zu bewahren.
Der einzelne Bischof ist Leiter eines Bistums. Seine Aufgaben sind:
- die Verkündigung des Evangeliums
- die Feier der Liturgie
- die Ausübung des Hirtenamts für die Gläubigen seines Bistums
Er übt in einem Teilbereich des Bistums (in einer einzelnen Pfarrgemeinde, in einer Seelsorgeeinheit oder in einem besonderen Aufgabenfeld) den "Dienst an der Einheit" aus. Seine Aufgabe ist es, die Gläubigen in der Einheit untereinander, mit der Gesamtkirche und mit Christus zu bewahren.
Dies tut er durch die Verkündigung des Evangeliums, durch die Feier der Sakramente - vor allem der Eucharistie und der Versöhnung - und durch den Hirtendienst in seinem Zuständigkeitsbereich.
Zur Priesterweihe können Männer zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologisches Studium
- seelsorgliche Fähigkeiten
- Bereitschaft, ehelos zu leben
- Bereitschaft, das Priesteramt in Gemeinschaft mit den Gläubigen, den anderen Diensten und den Mitbrüdern sowie im Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben
Über Jahrhunderte hinweg war das Amt des Diakons nur eine Durchgangsstufe zum Priesteramt. Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurde er als eigenständiger Dienst wiederentdeckt ("Ständiger Diakon"). Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in der Kirche der Auftrag der "Diakonie", also der Sorge für Menschen, die Hilfe brauchen, wahrgenommen wird. Dies tut er durch den Dienst am hilfsbedürftigen Menschen, durch den Dienst am Wort (z.B. Predigt und Katechese) und durch den Dienst in der Liturgie (z.B. Leitung der Tauf- und Trauungsfeier, Assistenz bei der Eucharistiefeier).
Zur Diakonenweihe können Männer (unter 50 Jahren) zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologische und pastorale Ausbildung (ca. drei Jahre neben einem Zivilberuf)
- Bereitschaft, das Amt des Diakons in Gemeinschaft mit den Gläubigen und den anderen Diensten und in Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben
- unverheiratete Männer: Mindestalter 25 Jahre, Bereitschaft zum ehelosen Leben
- verheiratete Männer: Mindestalter 35 Jahre, Zustimmung der Ehefrau
Weitere Informationen gibt es beim Referat Geistliches Leben / Berufe der Kirche:
Berufe der Kirche
mit und ohne Weihe
Unsere Diözesanstelle "Berufe der Kirche" informiert über die verschiedenen katholischen Berufsbilder.
Kontakt
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